Unterstützung in der Corona-Krise

Zusammenhalten ist unerlässlich

Wir helfen im Notfall - schnell und unbürokratisch.

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Zusammenhalt wird es brauchen, wenn wir die für alle belastende Corona-Krise bewältigen wollen. Damit wir weiter als Geschäfts- und Ansprechpartner zur Verfügung stehen können, tun wir alles in unserer Macht stehende, um unsere Mitarbeiter und Kunden bestmöglich zu schützen und zu unterstützen.

Wir haben vorbeugende Maßnahmen ergriffen, über die wir Sie hier auf dem Laufenden halten werden. Außerdem erfahren Sie alles Wichtige rund um Unterstützungsleistungen des Bundes / der Länder sowie Ihrer Raiffeisenbank Neustadt eG.

Sie sind bei uns richtig, wenn für Sie nicht nur der Einzelne zählt. Also lassen Sie uns gemeinsam nach vorne blicken - wir schaffen das zusammen. Morgen kann kommen! Wir machen den Weg frei.

Ihre Raiffeisenbank Neustadt

 

Konrad Breul        Martin Leis


Familienschutz-Paket

Unterstützung des Bundes für Familien

Finanzielle Hilfen für Familien während der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie stellt viele Familien vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Deshalb hilft der Bund mit schnellen Maßnahmen, um Familien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten.

Hierzu zählen

  • Lohnfortzahlung wegen Kinderbetreuung
  • Kinder-Notzuschlag (KiZ)
  • Einmalzahlung in Höhe von 300,- EUR je Kind.

Details zu den einzelnen Unterstützungsleistungen können Sie den unten aufgeführten Links entnehmen.

Mutter mit Kind auf dem Arm

Liquidität schaffen & Tilgung stunden

Wir helfen, wenn es brennt: durch Tilgungsaussetzungen oder Limiterweiterungen

weißer Pfeil und weiße Eurozeichen auf blauem Grund

Manches Geschäftsmodell wird durch die Krise schwer beeinträchtigt. Sollten Sie privat oder geschäftlich aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation Liquiditätsprobleme bekommen, stehen wir Ihnen gerne hilfsbereit und unbürokratisch zur Seite. Hier zahlt sich eine langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aus, denn gemeinsam mit unseren Spezialisten erarbeiten wir eine auf Sie zugeschnittene Lösung - z.B. in Form von kurzfristigen Limiterweiterungen oder Tilgungsaussetzungen.

Sprechen Sie hierzu gerne Ihre*n Kundenberater*in an.

Privatkundenkredit von easyCredit

Wenn Sie einen Privatkredit bei easyCredit abgeschlossen haben, können Sie Ihren Ratenplan einfach online im Kundenportal oder über die Telefon-Hotline anpassen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie, wenn Sie dem folgenden Link zu easyCredit folgen.

Unsere Tipps & Maßnahmen

Unsere Tipps für Sie

So schützen Sie sich und andere

  • Nutzen Sie aktuell vorzugsweise das Onlinebanking - auch zum Abruf Ihrer Kontoauszüge und sonstiger Belege / Dokumente.
  • Bitte werfen Sie Überweisungsbelege und Unterlagen in unsere dafür vorgesehenen Briefkästen ein. Wir haben alle Fächer vor einem Abgriff der Belege von außen geschützt.
  • Bezahlen Sie in Geschäften (kontaktlos) mit Ihrer girocard / Kreditkarte oder mobil mit dem Smartphone und verzichten Sie auf Bargeld.
  • Seien Sie umsichtig und halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand (1 - 2 Meter) zu anderen Personen ein. In unseren Geschäftsstellen haben wir Vorkehrungen getroffen, die Distanz und Diskretion sicherstellen.
  • Viele Ihrer Wünsche können Sie ganz bequem mit unseren Online-Serviceaufträge beauftragen - rund um die Uhr und ohne Filialbesuch.
  • Wenn Sie mit Ihrem Berater einen Termin in der Geschäftsstelle vereinbart haben, können Sie vor Ihrem Besuch anrufen und abstimmen, ob wir Ihr Anliegen auch telefonisch bearbeiten können.

Unsere Maßnahmen

So schützen und unterstützen wir Sie

  • Unsere Mitarbeiter tragen bei direktem Kundenkontakt Behelfsmasken, sofern sie nicht durch eine (Plexiglas-) Scheibe von Ihnen getrennt sind. Für Kunden, die zum Beratungsgespräch in die Bank kommen, halten wir einzeln verpackte Einmalmasken bereit.
  • Sie können Ihre girocard und Kreditkarte bis auf Weiteres kostenfrei digitalisieren - wir verzichten auf die Bereitstellungsgebühren.
  • Unsere Mitarbeiter begrüßen Sie herzlich mit einem Lächen, verzichten jedoch auf das Händeschütteln. Wir sind nicht unhöflich, sondern umsichtig.
  • Die SB-Zonen unserer Geschäftsstellen sind für Sie zu den gewohnten Zeiten uneingeschränkt nutzbar. Die Bargeldversorgung über unsere Geldautomaten ist und bleibt sichergestellt. Die Geräte werden mehrfach täglich desinfiziert.
  • Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen telefonisch sowie persönlich vor Ort bei Rückfragen zur Verfügung. Aber
    • UnserFirmenkundenberater Stefan Plag ist für  Sie derzeit in der Geschäftsstelle Windhagen im Einsatz. Alle anderen Spezialberater erreichen Sie in unserer Geschäftsstele Neustadt.
    • Für Mitarbeiter/innen interner Abteilungen wurde - soweit wie möglich - Heimarbeit angeordnet. Kollegen in Schlüsselpositionen, die weiterhin vor Ort arbeiten, beziehen weitestgehend Einzel-, maximal Zweierbüros.
Newsticker

Neuigkeiten im Überblick

Datum
(aktuellste Info oben)
Erläuterung
14.04.2021

Teststrategie der Raiffeisenbank Neustadt eG

Wir übernehmen Verantwortung

Die Corona-Testpflicht für Unternehmen ist in aller Munde. Für uns stellt sich die Frage einer Verpflichtung jedoch gar nicht erst, denn es gehört zu unserem Selbstverständnis als Arbeitgeber und Genossenschaftsbank vor Ort, unsere Mitarbeiter*innen bestmöglich zu schützen. Daher stellen wir unseren Angestellten bereits seit einiger Zeit Selbsttests zur Verfügung. Zudem konnten wir Vereinbarungen mit medizinischen Einrichtungen vor Ort treffen, so dass wir ein zusätzliches Testangebot für unsere Mitarbeiter*innen geschaffen haben. Dadurch haben unsere Kolleginnen und Kollegen nun die Möglichkeit, sich insgesamt zwei Mal pro Woche kostenfrei testen zu lassen.

Diese Angebote sind nur ein kleiner Teil umfassender Corona-Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um die Pandemie möglichst sicher zu überstehen. Natürlich gehört dazu auch, dass wir - dort wo es möglich ist - Mitarbeiter*innen einen Homeoffice-Arbeitsplatz eingerichtet haben.
 
Als Genossenschaftsbank leben wir aber vor allem von der Nähe zu unseren Kund*innen. Persönliche Gespräche finden daher auch weiterhin statt. Allerdings haben wir "persönlich" für uns neu definiert. Telefon- und Videoberatung sind ebenso in unseren Alltag eingezogen, wie die Kundenbetreuung über unser Team Kundenservice, das vorwiegend über digitale Medien die Anliegen unserer Kund*innen flexibel und schnell bearbeitet.
 
Die geringen Ausfallzahlen aufgrund von Quarantänen zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Natürlich tragen aber auch unsere Mitarbeiter*innen in erheblicher Weise zu diesem Erfolg bei. Nur weil unsere Kolleginnen und Kollegen auch eigenverantwortlich und umsichtig mit den Corona-Risiken umgehen, konnten wir unsere Geschäftsstellen - mit zwei kurzen Ausnahmen - durchgehend offen halten, ohne die Servicezeiten pandemiebedingt einzuschränken.
 
Sicherlich bedarf es noch einiger finanzieller Ressourcen und viel Geduld, bis wir wieder einem Alltag nachgehen können, der nicht von der Pandemie bestimmt wird. Aber eines ist klar: Bis dahin werden wir weiterhin unserer sozialen Verantwortung nachkommen.

04.12.2020

Geschäftsstelle in Asbach bleibt vorübergehend geschlossen

Aufgrund eines unbestätigten (!) Corona-Verdachtfalls haben wir vorsorglich unsere Geschäftsstelle in Asbach geschlossen. Bitten wenden Sie sich bei Fragen rund um Ihre Finanzen an unsere nächstgelegene Geschäftsstelle in Neustadt (02683 303-0) oder erteilen Sie uns Ihre Aufträge ganz einfach online. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

16.11.2020

Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung

Wir übernehmen Verantwortung

Die Corona-Pandemie fordert uns alle. Auch wenn die Situation im Moment schwierig ist, gilt es - wie immer in Krisenzeiten - einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber der regionalen Wirtschaft, unseren Mitarbeitern und natürlich Mitgliedern und Kunden. Daher versprechen wir Ihnen: Wir bleiben weiterhin als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie wie gewohnt mit Bankdienstleistungen versorgen und Ihnen jederzeit persönlich bei Fragen zur Verfügung stehen. Natürlich haben auch wir erneut Maßnahmen ergriffen, um unsere Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Dazu zählt, dass wir für Mitarbeiter aus internen Abteilungen - soweit möglich - das Arbeiten im Homeoffice angeordnet haben. Unser Firmenkundenberater Stefan Plag wird bis auf Weiteres in unserer Geschäftsstelle Windhagen für Sie erreichbar sein. Zudem finden Besprechungen und Meetings überwiegend digital statt. Das Angebot gilt übrigens auch für unsere Kundengespräche. Natürlich sind unsere Beratungsbüros alle mit Trennscheiben und Desinfektionsmittel ausgestattet, so dass wir auf Ihren Besuch vor Ort bestens vorbereitet sind. Wenn Sie aber dennoch zwar auf das Gespräch in Ihrer Geschäftsstelle, jedoch nicht auf das Gespräch mit Ihrem Berater verzichten möchten, bieten wir Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit einer Telefon- oder Online-Beratung an.

Unsere Geschäftsstellen und SB-Zonen bleiben weiterhin zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet. Sollten Sie Unterstützung benötigen, weil Sie z.B. Fördermaßnahmen des Bundes in Anspruch nehmen wollen, beraten wir Sie gerne individuell und zeitnah, denn unser heimischer Mittelstand braucht jetzt einen zuverlässigen Partner an seiner Seite. Den zweiten Lockdown haben wir hoffentlich bald gemeistert. Nun steht die Adventszeit vor der Tür und wir hoffen, dass wir alle diese besinnlichen Wochen dazu nutzen können, um uns an die Kraft der solidarischen
Gemeinschaft zu erinnern. Denn nur wenn wir zusammenhalten, werden wir auch diese schwierige Phase meistern. Sie sind bei uns richtig, wenn für Sie nicht nur der Einzelne zählt. Morgen kann kommen. Wir machen den Weg frei. 

16.10.2020

Sparwoche vorerst abgesagt

Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern steht an erster Stelle

Die Sparwoche ist eines unserer jährlichen Highlights für junge Kunden. Daher ist uns diese Entscheidung nicht leicht gefallen. Aber die Corona-Zahlen im Kreis Neuwied sind besorgniserregend und wir tun alles dafür, die Pandemie bestmöglich einzugrenzen und unsere Mitarbeiter sowie Kunden zu schützen. Daher haben wir die Sparwoche 2020 abgesagt. Ein Nachholtermin steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wir werden Sie jedoch zu gegebener Zeit gerne entsprechend informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Raiffeisenbank Neustadt eG

28.08.2020

Auch wenn die Infektionszahlen aktuell wieder steigen, sind wir gut vorbereitet und unsere Geschäftsstellen bleiben regulär für Sie geöffnet. Natürlich gilt in unseren Räumlichkeiten bis auf Weiteres Maskenpflicht.

In Bereichen mit Plexiglas-Scheiben (z.B. Beratungszimmern), können Sie die Maske selbstverständlich abnehmen.

23.04.2020

Die Eindämmung der Infektionsrate zählt sicher zu den größten Erfolgen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Dabei haben wir gelernt, dass die Wahrung der Abstandsregeln die größte Wirkung erzeugt. Leider ist die Abstandswahrung im Alltag und im Geschäftsverkehr nicht immer möglich. Für diese Situationen ist das Tragen von Gesichtsmasken ab dem 27. April zum Teil Pflicht - beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Raiffeisenbank Neustadt eG werden sich an diese Vorgabe halten. Um mit unserem Bedarf nicht als zusätzlicher Wettbewerber um das knappe Gut aufzutreten, nähen unsere Mitarbeiter fleißig Behelfsmasken für die Belegschaft. Das ganze Team soll mit diesen Masken ausgestattet werden, so dass unsere Näher immerhin knapp 200 Gesichtsbedeckungen anfertigen.

Aber auch an Sie, unsere Kunden, haben wir gedacht. Wir haben bereits vor einigen Tagen eine Lieferung von Einwegmasken erhalten, die wir Ihnen während eines persönlichen Beratungsgesprächs gerne zur Verfügung stellen.

05.04.2020

Corona wird als Vorwand für den Versand von Phishing-Mails und -Briefen verwendet. Bitte beachten Sie daher unsere aktuelle Warnmeldung:

Warnmeldung "Phishing-Versuche anlässlich Corona"


Häufig gestellte Fragen:

Kann ich mich über SB-Geräte mit Corona anstecken?

Coronaviren werden in der Regel von Mensch zu Mensch durch die sogenannte "Tröpfcheninfektion" übertragen. Das bedeutet, dass durch Sekrete des Atmungstraktes Viren an Dritte weitergegeben werden.

Geldautomaten, SB-Geräte oder der Bankschalter gehören nicht zur direkten Umgebung eines Erkrankten. Damit erscheint es eher unwahrscheinlich, dass eine Ansteckung in den Räumlichkeiten der Raiffeisenbank erfolgt.  

Risiko "Schmierinfektion": Übertragungen über Oberflächen sind allerdings dennoch denkbar, wenn eine erkrankte Person kurz zuvor damit in Berührung gekommen ist. Gelangen infektiöse Sekrete über Alltagsgegenstände an die Hände eines Dritten, der dann beispielsweise das Gesicht berührt, könnte auch auf diese Weise eine Übertragung stattfinden. Genau deswegen empfiehlt die WHO eine gründliche Handhygiene. Geldautomaten / SB-Geräte sind jedoch nicht mehr oder weniger gefährlich als andere öffentlich verfügbare Gegenstände.

Wie lange sind die Viren auf Oberflächen überlebensfähig?
Derzeit gibt es hierzu keine gesicherten Untersuchungsergebnisse. Virologen gehen jedoch davon aus, dass sich das Corona-Virus wie andere gleichartige Viren (z.B. SARS oder MERS) verhält. In einer am 6. Februar veröffentlichten Studie von Wissenschaftlern aus Greifswald und Bochum wurden die bisherigen Erkenntnisse über SARS und MERS zusammengefasst: Die Viren können demnach auf unbelebten Oberflächen wie Metall, Glas oder Plastik bis zu neun Tage überleben, aber Reinigungs- und Desinfektionsmittel können sie wirksam bekämpfen.

Gibt es ein Ansteckungsrisiko beim Umgang mit Bargeld?

Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass Bargeld einen Übertragungsweg für (Corona-) Viren darstellt. Die Bundesbank empfiehlt Ihnen jedoch auch hier eine gründliche Handhygiene.

Sie können den Umgang mit Bargeld natürlich auch auf ein Mindestmaß reduzieren, indem Sie bargeldlos bezahlen. Dazu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • (kontaktlos) mit Ihrer girocard oder Kreditkarte
  • für Android-Nutzer: mobil mit Ihrem Smartphone

Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihr Kundenberater.

Wie reagiert die Bank auf Verdachtsfälle unter den Mitarbeitern?

Ihre Raiffeisenbank Neustadt hat für Krisensituationen vorgesorgt und einen sogenannten "Notfallplan" erarbeitet, der flexibel auf die aktuelle Lage angepasst werden kann. Zudem besprechen sich Vorstand und Führungskräfte der Bank täglich, um kurzfristig auf Änderungen reagieren und geeignete Maßnahmen in die Wege leiten zu können.

Oberstes Ziel ist es dabei, die Handlungsfähigkeit der Bank zu erhalten, um für Sie auch weiterhin ein verlässlicher Partner sein zu können. Daher wurde der direkte (persönliche) Kontakt unter den Mitarbeitern der Raiffeisenbank auf ein Mindestmaß reduziert. Alle Veranstaltungen oder Besprechung werden abgesagt oder digital als Webkonferenz bzw. per Telefon abgehalten. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen wurden bereits vor einigen Tagen in ein Einzelbüro versetzt oder arbeiten von zuhause.

Sollte ein Verdachtsfall in den Reihen der Bankmitarbeiter auftreten, wird die betroffene Filiale oder das Büro unverzüglich geschlossen, der Mitarbeiter nach Hause geschickt und mit den direkten Kollegen werden weitere Maßnahmen abgestimmt. Der Mitarbeiter hat sich unmittelbar mit seinem Hausarzt oder der Corona-Hotline in Verbindung zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt greift die von der Bundesregierung vorgesehene Betreuung seitens der Gesundheitseinrichtungen und Behörden. Über den direkten Kontakt zum Vorgesetzen und / oder dem Vorstand werden wir auf dem Laufenden gehalten und leiten in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes ggf. weitere Maßnahmen in die Wege.

Kann ich eine Zahlung wegen Corona reklamieren?

Die Reklamation einer Zahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Haben Sie eine Überweisung getätigt, kann diese nur so lange zurückgerufen werden, wie der Betrag noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben wurde (max. 1 Arbeitstag).

Haben Sie die Zahlung über Ihre Kreditkarte getätigt, können Sie über eine Zahlungsreklamation (Chargeback-Verfahren) versuchen, den Betrag zurückzuerhalten. Dabei gelten Unterscheide je nach Art der Reklamation:

  • Leistung wurde vom Händler nicht erbracht (Absage einer Veranstaltung, Reise etc.)
    Nehmen Sie bitte zuerst Kontakt zum Händler auf und versuchen die Angelegenheit selbst zu klären und eine Erstattung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, können wir für Sie unter Vorlage aller Unterlagen (Buchungsbelege, Schriftverkehr, kurze Stellungnahme) ein Chargeback-Verfahren einleiten.
  • Aufgrund von Insolvenz gestrichene Flüge
    Für Flugreisen gilt: Wurde eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht, ist eine Absage seitens der Fluggesellschaft oder eine öffentliche Mitteilung über die Einstellung des Flugbetriebs eine Voraussetzung für die Bearbeitung der Reklamation. Derzeit betrifft dies die Fluggesellschaft Flybe. Hat die Fluggesellschaft Flüge aufgrund von Streckenaufgabe oder Kapazitätsrückgang gestrichen, erstattet sie im Regelfall die Kosten. Ist dies nicht der Fall, können wir für Sie unter Vorlage aller Unterlagen (Buchungsbelege, Schriftverkehr etc.) ein Chargeback-Verfahren in die Wege leiten.
  • Sie können / wollen die Leistung nicht wahrnehmen
    Stellt der Händler eine von Ihnen gebuchte oder gekaufte Leistung weiter bereit, aber Sie können, dürfen oder möchten sie nicht wahrnehmen, zum Beispiel wegen behördlicher Ein- oder Ausreiseverbote, Furcht vor einer Ansteckung oder Quarantänemaßnahmen, ist eine Zahlungsreklamation nicht möglich. In Fällen höherer Gewalt oder staatlichen Eingreifens gibt es keinen Erstattungsanspruch.
    Zum Teil wurden jedoch die Umbuchungs- und Stornobedingungen gelockert. Teils werden auch für bestimmte Zeiträume eigentlich nicht stornierbare Raten erstattet. Deshalb empfiehlt sich immer zuerst eine Kontaktaufnahme mit dem Reiseanbieter.
  • Reisebuchungen über VR-MeineReise
    Wenn Sie Ihren Urlaub über den Buchungsservice von vr-meinereise.de gebucht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Reiseanbieter VR-MeineReise auf. Beachten Sie bitte die auf der Website angegebenen, wegen des Einbruchs am Reisemarkt reduzierten Öffnungszeiten. Zum Zeitpunkt dieser Information sind die Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Greift die Reiserücktrittsversicherung der Kreditkarte bei Corona?

Die Reiseabbruch-/Reiserücktrittversicherung der GoldCards und VISA PLATINUM Karten deckt nur Rücktrittsgründe ab, die in einer der versicherten Personen begründet sind. Sollte also eine versicherte Person wie der Karteninhaber (oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartner etc.) an COVID 19 erkranken und die Reise deshalb nicht antreten können, ist dies im Rahmen der Versicherungsbedingungen abgedeckt.

Ein Reisestorno nur aus reiner Sorge aufgrund eines Ausbruchs, einer Epidemie oder gar Pandemie ist als versicherter Rücktrittsgrund in den Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchversicherung nicht enthalten. Neu gebuchte Reisen in Gegenden, für die eine Reisewarnung besteht, sind nicht abgedeckt. Für die Prüfung von Ansprüchen wenden Sie sich bitte an die in den Versicherungsbedingungen der Karte genannten Stellen bei den Versicherern. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der R+V bzw. AXA zu Ihrer Kreditkarte.