Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Neustadt eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Neustadt eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Konrad Breul
Martin Leis

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Anna-Isabella Schramke-Wagner
  • Anna Isabella Schramke-Wagner
  • Aufsichtsratsmitglied für St. Katharinen
Axel-Schülzchen
  • Axel Schülzchen
  • stv. Aufsichtsratsvorsitzender und Mitglied für Windhagen
Hans-Werner Breithausen
  • Hans-Werner Breithausen
  • Aufsichtsratsvorsitzender und Mitglied für Straßenhaus
Karl-Heinz Huth
  • Philipp Seuser
  • Aufsichtsratsmitglied für Anhausen
Kurt Krautscheid
  • Kurt Krautscheid
  • Aufsichtsratsmitglied für Neustadt und Fernthal
Lothar Eckloff
  • Lothar Eckloff
  • Aufsichtsratsmitglied für Asbach

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung
Vertreterversammlung im Juni 2019