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Hinweise zur verbotenen Marktmanipulation

Strafrechtlichen Ärger vermeiden

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren "an sich selbst" kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen! Mehr dazu:

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen

Verkaufen Personen Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten "mit sich selbst Geschäfte" (’Wash-Trades’) und "abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen", zum Beispiel mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden (’Pre-Arranged Trades’). Diese sind jedoch - wie bereits erwähnt - verboten.

  • Wash-Trade: Mit sich selbst Geschäft
    Bei einem "mit sich selbst Geschäft" (Wash-Trade) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

  • Pre-Arranged Trade: abgesprochenes Geschäft
    Bei einem "abgesprochenen Geschäft" (Pre-Arranged Trade) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag vorher ab. Die Geschäfte zeichnen sich im Wesentlichen durch gleiche Stückzahlen und Preise aus. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht, zum Beispiel über das Depot von Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trade“) als auch „abgesprochene Geschäfte“ („Pre-Arranged Trade“) sind grundsätzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden.

Wie mache ich es richtig?

Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben.

Verbotene Marktmanipulation ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt. Verstöße können für die betroffenen Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.