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Mann mit kurzen schwarzen, gelockten Haaren liegt entspannt auf dem Sofa, Hände hinter dem Kopf verschränkt

Wachstumssparen

Mehr Zinsen mit jedem Jahr: Beim Wachstumssparen entscheiden Sie sich für eine feste Anlage mit Staffelzinsen – und auf Wunsch mit vereinbarter Flexibilität.

Jetzt Konto eröffnen

    Sicher

    Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend

    Individuell

    Laufzeit abgestimmt auf Ihre Ziele

    Einfach

    Einmalanlage ohne laufende Verpflichtungen

    So funktioniert's

    Sie legen Ihr Geld für die angegebene Laufzeit mit der Staffelverzinsung an. Die Konditionen bleiben über die gesamte Zeit garantiert. Bei Bedarf haben Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungssperrfrist im Rahmen der Sonderbedingungen Zugriff auf Ihr Guthaben.

    Infografik Wachstumssparen: Je länger die Spardauer, desto mehr wachsen die Zinsen.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Geld sicher an. Sie profitieren von steigenden Zinsen während der Laufzeit, die Ihnen am Ende jeden Jahres ausbezahlt werden. Sie bestimmen dabei, auf welches Konto die Zinsen gebucht werden.

    Nach einem Jahr Wartezeit sind Verfügungen während der Laufzeit grundsätzlich möglich. Es müssen jedoch mindestens 5.000 € Guthaben auf dem Konto stehen bleiben. Zudem sind die monatlichen Abhebungen auf 2.000 € begrenzt.

    Am Ende der Laufzeit wird Ihnen Ihr Geld automatisch wieder ausbezahlt, ohne dass Sie kündigen müssen.

    Konditionen

    LaufzeitZinssatz jährlich
    1. Jahr1,60 %
    2. Jahr1,70 %
    3. Jahr1,80 %
    4. Jahr1,90 %
    5. Jahr2,00 %

    Geld anlegen mit Plan – Ihre weiteren Möglichkeiten

    Wir helfen Ihnen dabei, durch den Dschungel der Anlageprodukte zu finden. Wenn das Wachstumssparen nicht das Richtige für Sie ist, entscheiden Sie sich doch einfach für eine Alternative: Festgeld und Sparbrief bieten Ihnen feste Laufzeiten und Zinssätze – ideal, wenn Sie auf ein bestimmtes Ziel hin sparen. Das Kündigungsgeld hingegen macht Sie dank Kündigungsmöglichkeit flexibler.

    Ein lachendes Paar auf einem Tandem

    R+V

    R+V-AnlageKombi Safe+Smart

    Sichere Kapitalanlage mit einer chancenreichen Anlage vereinen

    Mutter und Tochter schaukeln

    Sparbrief

    Ihr Geld ist fest angelegt und Sie erhalten attraktive Zinsen.

    Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

    Kündigungsgeld

    Ihre Anlagedauer ist flexibel und Sie erhalten attraktive Zinsen.

    FAQ zum Wachstumssparen

    Wie lange kann ich das Geld in Wachstumssparen anlegen?

    Die maximale Laufzeit vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss (siehe auch Übersicht der Konditionen). Anschließend können Sie das Geld erneut zu den dann gültigen Zinssätzen in Wachstumssparen anlegen.

    Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

    Nein, Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Was ist, wenn ich das Geld während der Laufzeit benötige?

    Grundsätzlich gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, die Sie einhalten müssen. Danach haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, über Ihre Anlagesumme zu verfügen:

    • Sie lassen eine Mindest-Anlagesumme von 5.000 € auf dem Konto stehen. Über den Betrag, der darüber hinausgeht, können Sie monatlich verfügen. Die monatlichen Abhebungen sind auf 2.000 € begrenzt.
    • Sie kündigen Ihre gesamte Geldanlage oder den Teilbetrag, den Sie benötigen. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
      Bitte beachten Sie, dass bei einer Teilkündigung auch die Mindest-Anlagesumme von 5.000 € eingehalten werden muss.
    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wann bekomme ich die Zinsen?

    Die Zinsen werden jährlich am 30. Dezember auf das Konto ausbezahlt, das Sie vorher festgelegt haben.