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Pärchen mit grauen Haaren steht am Meer. Er hält sie im Arm. Im Hintergrund rauschen Wellen heran.

Vorsorgevereinbarungen

Jeder Mensch kann in Situationen geraten, in denen er nicht mehr selbstständig handeln kann. Oft sind es altersbedingte Probleme, die uns einschränken. Aber auch jüngere Menschen können durch Krankheiten oder Unfälle betroffen sein.

Mit den folgenden vier Möglichkeiten sind Sie bestens für den Ernstfall gerüstet:

  • Bankvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung.

Wir schauen mit Ihnen genauer hin und bleuchten die Vor- und Nachteile.

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Allgemeines

Jeder Mensch kann in Situationen geraten, in denen eigenverantwortliches Handeln nur noch schwer oder nicht mehr möglich ist. Oft sind altersbedingte geistige oder körperliche Gebrechen die Ursache. Allerdings können auch bei Jüngeren vergleichbare  Situationen auftreten, zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall.

Haben Sie sich schon einmal überlegt was passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr kümmern können?

  • Wer soll sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern?
  • Wer darf für Sie mit Behörden und anderen Stellen sprechen und Entscheidungen treffen?
  • Wer darf mit Ihren Ärzten über die Behandlung bestimmen?

Ihre Angehörigen können zwar Auskünfte erhalten und als Boten auftreten. Aber wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, dürfen Dritte nicht automatisch an Ihrer Stelle entscheiden.

Wenn Sie keine Vorsorge für diese Fälle getroffen haben, bleibt oft nur eine Lösung: Ihnen wird ein amtlicher Betreuer oder eine amtliche Betreuerin zur Seite gestellt. Das können Freunde oder Angehörige sein, aber auch eine für Sie fremde Person. Die Entscheidung hierüber trifft ein Gericht.

Kann ich eine Betreuung umgehen?

Ja, das können Sie. Bestimmen Sie selbst eine Person, die Sie in allen Bereichen vertreten darf, ist häufig keine Betreuung mehr erforderlich. Diese Möglichkeit bietet Ihnen zum Beispiel eine General- und Vorsorgevollmacht.

Wer kümmert sich, wenn Sie sich nicht mehr kümmern können?

Illustration in blau orange: Alte Dame legt eine Hand an ihr Kinn. Neben ihr sind Verträge, girocard, €-Zeichen und Rollstuhl

Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht erlauben Sie einer vertrauenswürdigen Person, in Ihrem Namen zu handeln. Diese Person kann Aufträge bei der Bank erteilen und Unterlagen entgegennehmen. 

Gut zu wissen:

  • Eine Bankvollmacht gilt in der Regel ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung und über den Tod hinaus. Das heißt, Bevollmächtigte können auch nach dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin Überweisungen beauftragen - zum Beispiel für die Beerdigungskosten.
  • Eine Bankvollmacht ist niemals so umfangreich wie eine General- und Vorsorgevollmacht. Ein Bevollmächtigter darf zum Beispiel erst nach dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin Konten auflösen.
  • Eine Bankvollmacht kann für ein bestimmtes Konto oder alle bestehenden und zukünftigen Konten erteilt werden.
  • Sie können für mehrere Personen Bankvollmachten über dieselben Konten einrichten. Dabei können Sie auch bestimmen, dass diese Personen nur gemeinsam handeln dürfen. Dies sollte jedoch die Ausnahme darstellen, da die Bevollmächtigten so meistens nicht schnell reagieren können.
  • Vollmachten für Mitgliedschaftskonten können grundsätzlich erteilt werden. Diese Vollmachten werden jedoch erst mit dem Tod des Mitglieds wirksam.

Generalvollmacht & Vorsorgevollmacht

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person, der Sie vertrauen, in Ihrem Auftrag zu handeln. Sie können die Berechtigung der bevollmächtigten Person selbst bestimmen. Eine Vorsorgevollmacht kann für verschiedene Bereiche hinterlegt werden:

  • Gesundheitsvorsorge & Pflege
  • Bestimmung über Aufenthalt & Wohnort
  • Behördengänge
  • Vermögen & Finanzen
  • Post & elektronische Kommunikation
  • Gerichtliche Angelegenheiten
  • Benennung der Person als Betreuer oder Betreuerin.

Sie können die Vollmacht für bestimmte Bereiche einschränken oder darüber hinaus weitere eigene Vorgaben machen.

Wichtig! Eine General- und Vorsorgevollmacht ersetzt keine Patientenverfügung. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die Vollmacht nicht in Frage gestellt werden kann. Wenn Sie auf "Nummer sicher" gehen wollen, treffen Sie diese Vereinbarung beim Notar Ihres Vertrauens.


Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie heute schon, wie Sie im Zweifelsfall ärztlich versorgt werden wollen. Sie können zum Beispiel entscheiden, ob

  • Sie lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder nicht.
  • Sie wiederbelebt werden wollen oder nicht.
  • Sie eine Schmerz- und Symptombehandlung wünschen.
  • Sie künstlich ernährt werden wollen.

Natürlich sind darüber hinaus auch weitere Entscheidungen - zum Beispiel zum Behandlungs- oder Aufenthaltsort - möglich.

 


Betreuungsvereinbarung

Mit einer Betreuungsvereinbarung bestimmen Sie heute schon, welche Person Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird, falls eine Betreuung erforderlich ist.

Vorlagen & Ratgeber

Beim Bundesministerium der Justiz erhalten Sie weitere Informationen und Beispiele, wie Sie Betreuungsvereinbarungen, Patientenverfügungen oder Vorsorge- und Generalvollmachten erteilen können.

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