Allgemeines
Jeder Mensch kann in Situationen geraten, in denen eigenverantwortliches Handeln nur noch schwer oder nicht mehr möglich ist. Oft sind altersbedingte geistige oder körperliche Gebrechen die Ursache. Allerdings können auch bei Jüngeren vergleichbare Situationen auftreten, zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall.
Haben Sie sich schon einmal überlegt was passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr kümmern können?
- Wer soll sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern?
- Wer darf für Sie mit Behörden und anderen Stellen sprechen und Entscheidungen treffen?
- Wer darf mit Ihren Ärzten über die Behandlung bestimmen?
Ihre Angehörigen können zwar Auskünfte erhalten und als Boten auftreten. Aber wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, dürfen Dritte nicht automatisch an Ihrer Stelle entscheiden.
Wenn Sie keine Vorsorge für diese Fälle getroffen haben, bleibt oft nur eine Lösung: Ihnen wird ein amtlicher Betreuer oder eine amtliche Betreuerin zur Seite gestellt. Das können Freunde oder Angehörige sein, aber auch eine für Sie fremde Person. Die Entscheidung hierüber trifft ein Gericht.
Kann ich eine Betreuung umgehen?
Ja, das können Sie. Bestimmen Sie selbst eine Person, die Sie in allen Bereichen vertreten darf, ist häufig keine Betreuung mehr erforderlich. Diese Möglichkeit bietet Ihnen zum Beispiel eine General- und Vorsorgevollmacht.