Mietbürgschaft: Sparen Sie sich die Kaution

Versicherung als Alternative zur Mietkaution

Eine Mietkaution kann bis zum Dreifachen der Monatsmiete betragen. Wenn Sie das Geld nicht frei verfügbar haben, um es auf einem Mietkautionskonto anzulegen, ist eine Mietbürgschaft für Sie die passende Alternative, denn Sie müssen den Kautionsbetragin diesem Fall nicht in bar auf einem Kautionskonto für Ihren Vermieter hinterlegen. Wir übernehmen für Sie kostengünstig eine Mietbürgschaft, auch als Kautionsversicherung bekannt.

Die Mietbürgschaft im Überblick

Größerer finanzieller Spielraum

Die Raiffeisenbank Neustadt eG schießt Ihnen Geld vor, wenn Sie einmal nicht in der Lage sind, Ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber Ihrem Vermieter nachzukommen. Neben der Mietkaution können dies beispielsweise auch die Kosten für einen durch Sie verursachten Schaden oder eine ausstehende Nebenkostennachzahlung sein. Später zahlen Sie die Summe dann an Ihre Raiffeisenbank Neustadt eG zurück. Der Vertrag läuft grundsätzlich bis zur Rückgabe der Bürgschaft. Sie können ihn jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Flexibel und kostengünstig

Für eine Mietbürgschaft fällt eine jährliche Prämie an. Wie hoch sie ist, hängt von der Höhe der Kaution ab. Die Höhe der Mietbürgschaft richtet sich nach der Höhe der Kaution, die Ihr Vermieter verlangt. Sollten Sie später wieder flüssiger sein, können Sie uns die Bürgschaft zurückgeben. Dann legt Ihr Vermieter Ihre Mietkaution bei einer Bank an und Sie brauchen keine weiteren jährlichen Prämien für die Mietbürgschaft zu zahlen.

Kommen Sie einfach zu uns

Da die Kaution zu Beginn Ihrer Mietzeit fällig wird, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt eine Mietbürgschaft abschließen. Dazu sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis,
  • Mietvertrag,
  • Belege für Sicherheiten, zum Beispiel Einkommensnachweis.

Absicherung für Sie und für Ihren Vermieter

Sicherheit für Ihren Vermieter

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, verlangt der Vermieter in der Regel zu seiner Absicherung eine Kaution. Auf dieses Geld kann er zurückgreifen, wenn Sie beispielsweise die Miete schuldig bleiben oder bei Auszug nicht korrekt renovieren. Da die Kaution für den gesamten Mietzeitraum hinterlegt werden muss, zum Beispiel auf einem Kautionssparbuch, können Sie darauf nicht zugreifen.

Bank als Bürge

Mit einer Mietbürgschaft steht Ihre Raiffeisenbank Neustadt eG als Bürge gegenüber Ihrem Vermieter für Sie gerade. Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und sind noch Rechnungen mit Ihrem Vermieter offen, kann er statt auf die Mietkaution auf Ihre Raiffeisenbank Neustadt eG zurückgreifen. Die Mietbürgschaft ist für Ihren Vermieter wie eine Versicherung, die ihm garantiert, dass er nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Dabei befreit die Mietbürgschaft Sie nicht von Ihrer Pflicht, die Miete zu zahlen und zu renovieren. Nimmt der Vermieter also berechtigt Leistungen aus der Bürgschaft in Anspruch, müssen Sie den Betrag an Ihre Bank zurückzahlen.

Häufige Fragen zur Mietkaution bzw. Mietbürgschaft

Muss ich bei einem Schaden in Vorleistung treten?

Nein, der Vermieter kann sich direkt an den Bürgen, also an Ihre Raiffeisenbank Neustadt eG wenden. Wenn der Mieter die Schäden nicht beseitigt, zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme - höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten. Danach müssen Sie den Betrag an uns zurückzahlen.

Wie lange muss ich die Prämie bezahlen?

Die Prämie ist jährlich im Voraus zu zahlen. Sie wird nach Rückgabe der Bürgschaft auf den Tag genau abgerechnet. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.

Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu?

Für ein Mietkautionsaval (Bürgschaft) fällt eine Provision an: je Urkunde 3% mind. 30,00 EUR.

Für Mietkautionssparkonten fallen keine weiteren Kosten an.