Erst wenn Ihre Klärungsversuche erfolglos waren, können Sie den Umsatz reklamieren. Bitte liefern Sie uns dazu alle Belege und den gesammelten Schriftverkehr. Wir erstellen für Sie ein Reklamationsformular und prüfen, ob Sie eine Erstattung erhalten können. Eine Vorabgutschrift ist ausgeschlossen. Visa und Mastercard haben genau festgelegt, wann ein Händler zurückbelastet werden darf und wann nicht. Das Ergebnis zeigt sich erst, wenn die Reklamation bearbeitet wird.
- Das passiert, während Sie warten:
Im Hintergrund arbeitet ein ganzes Team, das nichts anderes macht, als Kreditkartenzahlungen zu reklamieren. Die Kolleginnen und Kollegen sitzen bei der VR Payment GmbH, unserem Kooperationspartner, und kümmern sich auch um Ihr Anliegen.
Das Team versucht eine Einigung mit dem Händler zu erzielen, bei dem Sie die Ware bestellt haben. Der Händler bekommt die Möglichkeit, sich zu Ihrem Fall zu äußern und ggf. Einspruch einzulegen. Wenn der Händler diese Möglichkeit nicht nutzt, erhalten Sie die Erstattung.
Wenn der Händler Widerspruch einlegt, geht Ihr Fall zur Schlichtungsstelle von Visa oder Mastercard. Dort wird final geprüft, ob Sie eine Erstattung erhalten können oder ob dem Händler der Betrag zusteht.
Über die Arbeitsschritte und Ergebnisse werden Sie regelmäßig informiert. Das Team der VR Payment GmbH schickt entsprechende Briefe an Sie und an uns als Bank, so dass wir immer auf dem Laufenden bleiben.