Im Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Zahlungsverkehr mit Überweisungen betreffen. Diese gesetzlichen Änderungen führen zu Anpassungen an unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einigen Sonderbedingungen.
Änderungen an diesen Dokumenten sind nur noch mit Ihrer aktiven Zustimmung gültig. Bitte geben Sie uns daher schnellstmöglich Ihre Einwilligung.
Alle häufigen Fragen haben wir Ihnen in den folgenden FAQ beantwortet. Unser Kunden Dialog Team hilft Ihnen natürlich gerne, wenn Sie zusätzliche Unterstützung brauchen.
Kunden Dialog Team
E-Mail: kundenservice@raiba-neustadt.de
Telefon: 02683 303-0
Was ändert sich?
Es gibt mehrere Änderungen:
- Echtzeit-Überweisungen sind jetzt online und beleghaft über die Bank sowie am SB-Terminal möglich. Bisher konnten Echtzeit-Überweisungen nur online über die BankingApp oder das Onlinebanking ausgeführt werden.
- Die Betragsgrenze für Echtzeit-Überweisungen in Höhe von 100.000 € pro Überweisung entfällt. Sie können sich statt dessen ein eigenes Limit vergeben.
- Die Angaben des Empfängers werden bei SEPA-Überweisungen zukünftig mit den gespeicherten Daten bei der Empfängerbank abgeglichen ("Verification of Payee" oder "Empfängerüberprüfung"). Was genau das bedeutet, erfahren Sie in der nächsten FAQ zur Empfängerüberprüfung.
- Anpassung von Preisen für Ersatzkartenbestellungen : Es gibt ein Gerichtsurteil, das genau bestimmt, in welchen Fällen wir Gebühren für Nachbestellungen von bereits exisitierenden Karten (Kontokarte oder Kreditkarte) berechnen dürfen. Diese Beispiele nehmen wir in unser Preis- und Leistungsverzeichnis auf. Damit berechnen wir für diese Fälle in Zukunft auch wieder Gebühren bei Ersatzkartenbestellungen.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Bislang konnten Sie Geld an eine Person überweisen, ohne dass geprüft wurde, ob diese Person Kontoinhaber oder Kontoinhaberin ist. Dadurch waren in der Vergangenheit missbräuchliche / falsche Überweisungen möglich, die nicht aufgefallen sind.
Ab Oktober 2025 werden Name und IBAN der begünstigten Person mit den tatsächlich bei der Empfängerbank gespeicherten Daten abgeglichen. Sie erhalten sofort eine Information, ob der Abgleich erfolgreich war oder nicht:
- Status grün: Ihre Angaben in der Überweisung stimmen mit den Daten bei der Empfängerbank überein.
- Status gelb: Es gibt leichte Abweichungen zwischen Ihren Angaben und den Daten bei der Empfängerbank (zum Beispiel "T. Raiffeisen" anstatt "Toni Raiffeisen").
- Status rot: Ihre Angaben weichen deutlich von den Daten bei der Empfängerbank ab (zum Beispiel "TR Motorschmiede" anstatt "Toni Raiffeisen").
Sie haben bei Abweichungen (Status "gelb" oder "rot") trotzdem die Möglichkeit, das Geld zu überweisen. Dabei tragen Sie zukünftig aber auch das Risiko für falsche oder missbräuchliche Zahlungen. Wir sind als Ihre Hausbank dann nicht mehr dazu verpflichtet, den falsch überwiesenen Betrag zu erstatten. Es kommt also zu einer sogenannten "Haftungsumkehr".
Bislang sind wir bei falschen oder missbräuchlichen Überweisungen zu einer Erstattung verpflichtet, wenn Sie nicht "grob fahrlässig" gehandelt haben. Da Sie in Zukunft die Möglichkeit haben, die tatsächlichen Daten des Empfängers mit Ihren Angaben zu vergleichen, ändert sich das.
Wir sind natürlich weiterhin zu einer Erstattung verpflichtet, sofern der Status des Abgleichs "grün" ist, es trotzdem zu einer fehlerhaften Überweisung kommt und Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Was bedeutet "grob fahrlässig"?
Als grob fahrlässig gilt, wenn Sie zum Beispiel die Login-Daten Ihres Onlinebankings an eine unbefugte dritte Person weitergeben oder wenn Sie die TAN-Nummer für eine Überweisung einer dritten Person mitteilen. Die dritte Person wird damit dazu in die Lage versetzt, eine Überweisung in Ihrem Namen durchzuführen.
Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung
Eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen im Service unserer Geschäftsstellen erfolgt nur, wenn Sie während der Ausführung persönlich anwesend sind.
Außerdem gilt die Empfängerüberprüfung nur für SEPA-Überweisungen auf Zahlungsverkehrskonten in der EU und im Euro-Raum. Bei Überweisungen auf Darlehen, Sparkonten oder ähnliches werden keine Empfängerdaten abgeglichen. Ausnahmen sind demnach auch Zahlungen die an Empfängerbanken geleitet werden, die (noch) nicht zur Prüfung verpflichtet sind (Überweisungsgutschrift außerhalb der EU oder des Euro-Raums).
Was ist eine Echtzeit-Überweisung und wie funktioniert diese?
Bei einer Echtzeit-Überweisung kommt das Geld innerhalb weniger Sekunden bei der begünstigten Person an. Echtzeit-Überweisungen sind im Rahmen einer SEPA-Überweisung innerhalb Deutschlands oder im Euro-Raum möglich (also zum Beispiel nicht in die Schweiz).
Im Onlinebanking oder am SB-Terminal können Sie über einen Haken im Feld "Echtzeit-Überweisung" bestätigen, dass Sie das Geld in Echtzeit überweisen möchten.
Wenn Sie eine beleghafte Überweisung bei der Bank abgeben, werden wir nicht automatisch eine Echtzeit-Überweisung durchführen. Dafür gibt es ab Oktober 2025 neue Überweisungsbelege, die wir in unseren Geschäftsstellen auslegen.
Für Echtzeit-Überweisungen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum gibt es die Neuerungen?
Die Echtzeit-Überweisung vereinfacht und beschleunigt den Zahlungsverkehr. Damit würde jedoch auch das Risiko steigen, dass falsche Überweisungen nicht mehr so einfach zurückgeholt werden können.
Überweisungen dürfen nur dann zurückgeholt werden, wenn das Geld noch nicht bei der begünstigten Person gutgeschrieben ist. Bei Echtzeit-Überweisungen ist das Geld jedoch schon innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto der begünstigten Person angekommen.
Um die Anzahl falscher oder betrügerischer Überweisungen zu reduzieren und Echtzeit-Überweisungen sicherer zu machen, wird die Empfängerüberprüfung eingeführt.
Warum muss ich den Änderungen aktiv zustimmen?
Grund ist eine gesetzliche Vorgabe. Wir dürfen Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Sonderbedingungen nur noch mit Ihnen vereinbaren, wenn Sie den Anpassungen aktiv zustimmen.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Sie haben die Möglichkeit, die Zustimmung zu verschieben oder die Änderungen abzulehnen.
Wenn Sie die Zustimmung verschieben, sprechen wir Sie regelmäßig darauf an, dass Sie noch nicht zugestimmt oder abgelehnt haben.
Wenn Sie die Änderung ablehnen, entfällt die Basis für unsere Geschäftsbeziehung. Wir dürfen Ihr Konto damit nicht weiterführen und werden Ihre Bankverbindung mit allen zugehörigen Unterkonten kündigen.
Sollten Sie die Änderungen ablehnen, müssen Sie sich also eine neue Bank suchen. Allerdings werden auch dort die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst und Sie müssen diesen bei der Kontoeröffnung zustimmen.
Ich finde das Anschreiben nicht mehr oder kann nicht zustimmen / ablehnen. Was muss ich tun?
Bitte setzen Sie sich mit unserem Kunden Dialog Team in Verbindung oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen. Wir können die Zustimmung für Sie erfassen oder das Anschreiben noch einmal versenden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Zustimmung nur für Sie erfassen können, wenn Sie persönlich anwesend sind.