- Szenario 2: Sie haben die Zahlung selbst veranlasst.
Gut zu wissen: Bringen Sie ausreichend Geduld mit. Der Prozess kann unter Umständen mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Sie die Kreditkartenzahlung selbst veranlasst haben, ist es unerheblich, aus welchem Grund Sie reklamieren. Egal, ob Sie einem Betrüger auferlegen sind, Ware nicht erhalten oder den Kauf rückgängig gemacht haben - Sie sind zunächst selbst dafür verantwortlich, Kontakt mit dem Händler aufzunehmen und eine Klärung herbeizuführen. Erst wenn jeder Versuch auf eine Einigung mit dem Händler scheitert, können wir Ihnen weiterhelfen.
Unser Tipp: Verwahren Sie die Bestellbestätigungen oder sonstige mit der Zahlung in Verbindung stehende Belege. Setzen Sie dem Anbieter bis zu drei Fristen von ca. zwei Wochen, damit dieser ausreichend Zeit hat, Ihre Reklamation selbst zu klären. Senden Sie dazu eMails oder dokumentieren Sie den Schriftverkehr anderweitig (z.B. durch Kopien, Screenshots etc.).
Ist der Anbieter nicht mehr zu erreichen (z.B. bei gefälschter Website), verfassen Sie eine schriftliche Stellungnahme und tragen Sie alle Belege zusammen, die Sie im Zusammenhang mit dem Betrug finden können. Dazu zählen z.B.
- Screenshots der Website und / oder der bestellten Ware
- Benachrichtigungen über die Nicht-Zustellung von eMails
- ein 404-Fehler beim Aufruf der Website
- ein anfänglicher Schriftverkehr mit einem angeblichen Kundenservice-Mitarbeiter
- Warnmeldungen zur Betrugsmasche aus dem Internet.
- Stellen Sie zeitgleich Strafanzeige.
So geht es weiter: Scheitert die gütliche Einigung, reichen Sie uns alle Belege ein, die Ihnen vorliegen. Fügen Sie auch den Schriftverkehr mit dem Händler bei. Wir leiten für Sie unmittelbar eine Reklamation in die Wege.
Die Reklamationsbearbeitung erfolgt durch unseren Zahlungsdienstleister, der Sie und uns regelmäßig über den Bearbeitungsstand informiert.
Eine Voraberstattung ist zunächst grundsätzlich ausgeschlossen, da Visa und Mastercard genau festgelegt haben, in welchen Fällen eine Rückbelastung des Händlers erfolgen darf. Der Händler ist zudem dazu verpflichtet, zu Ihrer Reklamation Stellung zu nehmen. Erst das Ergebnis der Reklamationsbearbeitung (unter Berücksichtigung der Äußerungen des Anbieters) besagt, ob Ihnen die Erstattung zusteht oder nicht. Sollte der Händler auf die Zahlung bestehen, Sie jedoch weiterhin von Ihrem Recht auf Erstattung überzeugt sein, kommt es zu einer Schlichtung, bei der Visa bzw. Mastercard entscheiden, wem die Geldsumme letzten Endes zusteht und ob Ihre Reklamation rechtmäßig ist.
Geht die Reklamation zu Ihren Gunsten aus, erhalten Sie von uns die (anteilige) Erstattung als Gutschrift auf Ihr Girokonto.