Vorsorgevereinbarungen

Vorlagen helfen

Finanziell im Alter abgesichert zu sein, ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Dennoch sollten Sie bereits rechtzeitig darüber nachdenken, wie es weitergeht, wenn Sie Ihren Alltag einmal nicht mehr selbstständig regeln können.

Durch Krankheit oder Unfall kann Ihr gesamtes Leben auf den Kopf gestellt werden. Für diesen Fall können Sie bereits heute verbindliche Vorgaben festlegen.

 

VR-Aktuell Online:
Darum ist eine rechtzeitige Regelung Ihrer Angelegenheiten unerlässlich.

Ab einem gewissen Alter ist es für viele Menschen schwierig, die eigenen Angelegenheiten wie gewohnt selbstständig zu regeln. Aber auch durch eine Krankheit oder einen Unfall kann man ganz plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein.  Dann ist es gut, vorgesorgt zu haben. Unsere Ausgabe 7 der VR-Aktuell berichtet Ihnen ausführlich, warum Vorsorgevereinbarungen Sinn machen. Schauen Sie doch mal rein.

Informationen zum Betreuungsrecht

Bei der Betreuung handelt es sich um eine richterlich angeordnete Vertretung einer Person in bestimmten Angelegenheiten. Die Betreuung kann die kompetten Lebensumstände des / der Betreuten betreffen oder nur Teilbereiche.

Betreuer können dabei Angehörige oder auch fremde Personen sein (Berufs- oder Behördenbetreuer).

Ein Betreuer unterliegt strengen Vorschriften und wird durch das Amtsgericht kontrolliert. Mit einer Vollmacht können Sie eine Betreuung häufig umgehen und gleichzeitig sicherstellen, dass sie von der Person vertreten werden, der sie am meisten vertrauen.

Damit sich kein (Form-) Fehler in die Vollmacht einschleicht, empfehlen wir Ihnen, nur geprüfte Vordrucke zu verwenden und sich ausgiebig mit dem Thema "Betreuung" auseinanderzusetzen.

Vorlagen für Vollmacht, Patientenverfügung & Co. finden Sie auf den folgenden Slidern.

Vorsorge- & Generalvollmacht

So umgehen Sie eine Betreuung.

Eine Vorsorgevollmacht ersetzt bei richtiger Ausgestaltung eine Betreuung. Wie bei einer Betreuungsverfügung entscheiden Sie, welche Person(en) Sie in welchem Umfang vertreten darf (dürfen). Die Rechte eines Bevollmächtigten sind jedoch teils weitreichender als die Rechte eines Betreuers.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Vorsorgevollmacht keine Patientenverfügung ersetzt, auch wenn Entscheidungen zur Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit aufgenommen worden sind.

Betreuungsverfügung

So entscheiden Sie selbst!

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie heute schon selbst fest, welche Person für Sie Ihre Aufgaben regelt, sollte es einmal so weit kommen.

Patientenverfügung

Ärztliche Maßnahmen für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen und Behandlungen Sie im Falle einer Krankheit wünschen, falls Sie diese nicht mehr selbstständig äußern können. Ebenso können Sie festlegen, an welchem Ort Sie untergebracht werden möchten und welchen Personen gegenüber Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

Eine Patientenverfügung kann mitunter sehr umfänglich sein. Daher gibt es keine festen Formulare, sondern lediglich Vorschläge zur Formulierung und Gestaltung der Verfügung.

Kontovollmacht

Finanzielle Vertretungsregelung leicht gemacht

Eine Kontovollmacht kann vieles vereinfachen, denn insbesondere die finanziellen Angelegenheiten im Falle von (vorübergehender) Krankheit oder im Todesfall sind ganz genau geregelt und bedürfen keiner zusätzlichen Vereinbarung.

Was regelt eine Kontovollmacht?

Grundsätzliche berechtigt eine Vollmacht den Bevollmächtigten

  • Verfügungen über Guthaben - bei Einlagen auch Kündigungen oder Änderungen der Vertragsbedingungen - vozunehmen sowie weitere Konten zur Geldanlage zu eröffnen (z.B. bei Fälligkeit)
  • eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen
  • Konten vorübergehend zu überziehen
  • Wertpapiere und Devisen anzukaufen und zu verkaufen sowie an sich ausliefern zu lassen
  • Kontokarten zu beantragen (keine Kreditkarten)
  • Teilnahmevereinbarungen für das Onlinebanking abzuschließen.
  • im Todesfall des Kontoinhabers Konten aufzulösen.

Alle weitreichenderen Geschäfte bedürfen einer General- und Vorsorgevollmacht.

 

Sonstige Ausgestaltungmöglichkeiten einer Vollmacht und Ausnahmeregelungen:

In der Regel werden Banken nur Vollmachten akzeptieren, die

  • ab sofort gelten und
  • über den Todesfall des Kontoinhabers hinaus gültig sind.

Hintergrund sind hier die vereinfachten Prüfungspflichten, denn welcher Kontoinhaber erhält schon gerne Anrufe der Bank nur um festzustellen, ob er tatsächlich noch lebt?


Unabhängig davon dass die Vollmacht sofort gültig ist, können Sie mit den Bevollmächtigten abweichende Regelungen treffen, die gegenüber der Bank jedoch ohne Auswirkung bleiben. Aber es gibt auch Ausnahmen:

  • Vollmachten für Mitgliedschaftskonten können nur für den Todesfall des Mitglieds vereinbart werden.
  • Vollmachten für Versicherungen, Bausparverträge oder Wertpapierdepots, die nicht bei der Bank sondern bei Verbundpartnern geführt werden, bedürfen einer eigenen Regelung, die die jeweilige Institution vorgibt.

 

Sie haben als Kontoinhaber und Vollmachtgeber zudem die Möglichkeit zu bestimmen, ob

  • die Vollmacht für ein Einzelkonto gelten soll oder für alle bestehenden und zukünftigen Konten.
  • die Bevollmächtigten einzeln oder gemeinschaftlich verfügen können sollen.

Sie sehen, die Vollmacht ist ein umfangreiches Thema, das einem viel Arbeit, Lauferei und Ärger ersparen kann. Natürlich können wir hier nicht alle Infos zusammenstellen. Wenn Sie genauere Informationen benötigen, sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Kundenberater.

 

 

Wichtig:

Vollständig rechtlich abgesichert sind Sie nur dann, wenn Sie bei der Erstellung Ihrer Vollmachten und Verfügungen einen Anwalt oder Notar konsultieren. Die Kontovollmacht stellt hier die einzige Ausnahme dar, diese deckt jedoch nicht alle Bereiche Ihres Lebens ab.