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Mann mit Helm und Jeanshemd steht am Schreibtisch neben einer Frau. Beide schauen auf Unterlagen.

Empfängerüberprüfung - Verification of Payee (VOP)

Ab dem 1. September 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen. Diese treten nach einer Übergangsfrist zum 9. Oktober vollends in Kraft. Sie sehen vor, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den bei der Bank gespeicherten Empfängerdaten abgeglichen werden müssen (Verification of Payee - kurz "VOP"). Abgeglichen werden der Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin und die IBAN.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die neuen Vorgaben.

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Die neuen Regularien führen dazu, dass wir unsere Sonderbedingungen anpassen müssen. Das geht nur mit Ihrer aktiven Zustimmung

Für die Umsetzung brauchen wir Ihre Unterstützung: Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die bereitgestellten Informationen sorgfältig. Senden Sie uns Ihre Zustimmung zu den neuen Kundenbedingungen anschließend möglichst schnell nach Erhalt zurück. 

Wichtiger Hinweis für Gewerbetreibende und Unternehmen:

Setzen Sie sich bereits heute mit den veränderten Prozessen auseinander, um nach dem 9. Oktober 2025 einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen. Im Zahlungseingang empfehlen wir, dass Sie Ihren Zahlungspflichtigen rechtzeitig die korrekten Empfängerdaten mitteilen und / oder auf die neuen Anforderungen hinweisen. Eine Checkliste für die Umsetzung finden Sie weiter unten.  

Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung

Warum wird die Empfängerüberprüfung eingeführt?

Ziel ist es, fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen zu verhinden. Damit soll gleichzeitig der Schutz für Überweisende erhöht werden, denn Geld das einmal überwiesen wurde, kann nur schwer zurückgeholt werden.

Bei einer positiven Empfängerprüfung überträgt sich das Risiko für falsche und betrügerische Überweisungen zudem auf die ausführende Bank. Sie haben in diesem Fall das Recht, das Geld erstattet zu bekommen.

Für welche Überweisungen gilt die Empfängerüberprüfung?

VOP gilt für alle SEPA-Überweisungen zugunsten von Zahlungsverkehrskonten innerhalb der EU / des EWR. Dazu zählen auch Echtzeitüberweisungen. Auf welchem Weg die Zahlungen erfolgen, ist dabei egal. Überprüfungen finden immer statt - zum Beispiel am Schalter, am SB-Terminal, im Onlinebanking, in Zahlungsverkehrsprogrammen oder auch bei beleghaften Überweisungen.

Ausnahmen gibt es nur für Geschäftskundinnen und Geschäftskunden, wenn diese mehr als eine Überweisung zeitgleich einreichen (sogenannte "Sammler"). Hierauf gehen wir weiter unten genauer ein.

Für welche Überweisungen gilt die VOP nicht?

Nicht geprüft werden SEPA-Echtzeitüberweisungen oder SEPA-Überweisungen zu Gunsten von Konten, die keine Zahlungskonten sind (also z. B. Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten). Ausnahmen sind auch Zahlungen die an Empfängerbanken geleitet werden, die (noch) nicht zur Prüfung verpflichtet sind (Überweisungsgutschrift außerhalb EU/EWR oder EUR nicht als Landeswährung). 

Wer muss die Überprüfung durchführen?

Alle Zahlungsdienstleister (also auch wir als Raiffeisenbank Neustadt eG) sind dazu verpflichtet, diese Überprüfung durchzuführen.

Was passiert, wenn ich den neuen Bedingungen nicht zustimme?

Wenn Sie die Zustimmung nicht aktiv erteilen (also nicht reagieren) oder die Bedingungen ablehnen, entfällt die rechtliche Basis auf der wir Ihr Zahlungsverkehrskonto führen. Somit müssen wir Ihr Konto auflösen und Sie müssen sich eine neue Hausbank suchen.

Was müssen Überweisende berücksichtigen?

Die Angaben zum Zahlungsempfänger bzw. zur Zahlungsempfängerin müssen mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen.

Nicht möglich sind demnach Überweisungen unter Angabe

  • des Spitznamens einer Person.
  • des privaten Namens, wenn das Konto auf eine Firma läuft.
  • der Firma, wenn das Konto auf den Vor- und Zunamen des oder der Gewerbetreibenden läuft.
Was sollten Gewerbetreibende / Geschäftskunden berücksichtigen?

Prüfen Sie Ihren Zahlungseingang und Zahlungsausgang:

  • Geben Sie bei allen Überweisungen die richtigen Empfängerdaten an?
  • Haben Sie auf Ihren Rechnungen die richtigen Kontodaten angegeben?
  • Möchten Sie Ihre Kundinnen und Kunden zum Beispiel per Fußnote auf der Rechnung über die neuen Regelungen informieren?

Zahlungsausgang

Die Instant Payments Regulierung (VOP) erfordert grundsätzlich für jede Person oder Firma, für die die Bank ein Zahlungskonto führt, die Vereinbarung neuer Kundenbedingungen (DFÜ-Bedingungen, Sonderbedingungen für Überweisungen/Echtzeitüberweisungen). Diese werden aktuell noch geprüft und finalisiert.

Im Gegensatz zu Privatpersonen (Verbraucherinnen und Verbrauchern) erlaubt die Regulierung Ihnen als Firmenkunde (Unternehmen) eine Wahlmöglichkeit. Sie entscheiden bei jeder Einreichung einer Datei mit mehr als einer Transaktion, ob Sie die Datei zur Empfängerüberprüfung einreichen möchten (Opt-In) oder ob Sie wie bisher die Dateien in den gewohnten Prozessen verarbeiten (Opt-Out). Ihre Entscheidung hat Auswirkungen auf die Haftung bei falschen und betrügerischen Überweisungen.

Wenn Zahlungen mit der Option "Opt-Out" eingereicht, also von vornherein ohne Empfängerüberprüfung verarbeitet werden, ändert sich für Sie nichts. Sie als Kundin / Kunde sind für die korrekte Angabe der Empfängerdaten verantwortlich. Die Zahlungsdienstleister sind dann berechtigt, die Zahlungen allein nach der Emfpänger-IBAN als Kundenkennung auszuführen. Ein Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin findet nicht statt und Sie haften für falsche oder betrügerische Überweisungen. Die an der Zahlung beteiligten Banken müssen mögliche Schäden nicht übernehmen.

Zahlungseingang

Beim Zahlungseingang sollten Sie sich ebenfalls auf  (vorübergehende) Veränderungen einstellen. Durch die Empfängerprüfung kann es bei Ihren Zahlungspflichtigen zu Verzögerungen kommen - besonders wenn deren Angaben auf der Überweisung nicht mit den Kontoinhaberdaten der Bank übereinstimmen. Abweichende Empfängerangaben können zu einem "Close Match" (gelb) oder "No Match" (rot) führen und den Zahlungspflichtigen bei der Freigabe der Zahlung verunsichern. Eventuell kommt es so zu einem verzögerten Zahlungseingang bei Ihnen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlungspflichtigen jetzt schon darüber informieren, den Namen des Zahlungsempfängers genau so anzugeben, wie er bei uns, der Raiffeisenbank Neustadt eG, hinterlegt ist. Dies ist in der Regel der Name, der im öffentlichen Verzeichnis eingetragen ist (normalerweise im Handelsregister oder einem ähnlichen Register). Die genauen Angaben können Sie auch Ihren Kontoeröffnungsunterlagen entnehmen.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Informieren Sie Ihre Zahlungspflichtigen frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten, um Verwirrung bei der Freigabeentscheidung zu vermeiden und das Risiko von Verzögerungen zu minimieren. Beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis alle Zahlenden diese Information berücksichtigen (denken Sie auch an die Änderung von Überweisungsvorlagen). Unser "Rechnungsstellung-Vordruck" unterstützt Sie bei der zielgerichteten Kommunikation an Ihre Zahler (siehe auch in der Checkliste Zahlungseingang).

Was ist der "Commercial Name"?

Wir erwarten die Einführung eines sogenannten "Commercial Name". Hierbei handelt es sich um einen individuell festgelegten Namen (des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin) gegen den die Empfängerprüfung durchgeführt wird. Dieses Thema wird derzeit umfassend in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) diskutiert, und wir werden Sie zentral informieren, sobald es konkrete Antworten dazu gibt.

Was ändert sich beim Zahlungsausgang über EBICS?

Die neuen Regeln für Instant Payments erfordern bei Firmenkunden viele Anpassungen und Updates in Software, Zahlungsprozessen und internen Abläufen.

Leider wurden die technischen Details für die Umsetzung im EBICS-Kanal erst sehr spät veröffentlicht. Daher haben Banken, Softwareanbieter und Firmenkunden nur wenig Zeit, die Empfängerprüfung in ihre Zahlungsprodukte und Schnittstellen zu integrieren.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat die Umsetzung der Regeln im EBICS-Kanal festgelegt. Obwohl einige Details noch unklar sind, können die wichtigsten Änderungen wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Opt-Out (ohne Empfängerprüfung): Wenn Sie Dateien mit mehreren Transaktionen einreichen, ändert sich nichts. Sie nutzen weiterhin die bekannten EBICS-Auftragsarten für SEPA-Überweisungen (CCT) und SEPA-Echtzeitüberweisungen (CIP) und autorisieren diese wie bisher.

  2. Opt-In (mit Empfängerprüfung): Ab dem 9. Oktober 2025 benötigen Sie neue EBICS-Auftragsarten für SEPA-Überweisungen oder SEPA-Echtzeitüberweisungen mit Empfängerprüfung. Dies gilt mindestens für Dateien mit nur einer Transaktion und für die Abholung der Ergebnisse der Empfängerprüfung (VOP Status Report).

  3. Autorisierung und Stornierung: Nach der Empfängerprüfung und Bereitstellung des Ergebnisses (VOP Status Report) müssen Sie die Dateien am EBICS-Bankrechner über die verteilte elektronische Unterschrift (VEU) autorisieren oder stornieren.

Was passiert, wenn die Empfängerdaten beim Abgleich nicht übereinstimmen?

Ist der Abgleich fehlgeschlagen, weil die Empfängerdaten nicht mit dem Kontoinhaber bzw. der Kontoinahberin übereinstimmen, erhalten Sie einen Hinweis. 

Es gibt drei Stufen der Übereinstimmung:

  • Grün ("match") = Alle Angaben stimmen überein. 
  • Gelb ("close match") = Es liegen leichte Abweichungen vor (zum Beispiel "T. Raiffeisen" anstelle von "Toni Raiffeisen").
  • Rot ("no match") = Die Angaben stimmen nicht überein (zum Beispiel "Motorschmiede TR" anstelle von "Toni Raiffeisen").

Sie können entscheiden, ob Sie das Geld trotz Abweichung überweisen möchten. In diesem Fall übernehmen Sie allerdings auch das Risiko und verzichten auf einen Erstattungsanspruch. Dies gilt schon ab der Stufe "gelb" (close match).

Bei Überweisungen im grünen Bereich ("match") haftet die Bank für falsche Überweisungen.

Was passiert, wenn meine Überweisung nicht durch die VOP abgedeckt ist?

Bei Überweisungen, die wegen der oben beschriebenen Ausnahmen (noch) nicht verpflichtend geprüft werden können (not applicable), könnte der Überweisungsbetrag auf ein Zahlungskonto überwiesen werden, das nicht der von Ihnen angedachten Person oder Firma gehört.

Wenn Sie sich trotzdem dafür entscheiden, die Überweisung auszuführen, tragen Sie wie bisher das Risiko einer Fehlüberweisung aufgrund der Abweichung von IBAN und Name des Zahlungsempfängers. Eine Haftung der an der Zahlung beteiligten Zahlungsdienstleister (Banken) ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Wann gibt es die erforderlichen Programmupdates für Bankingsoftware / EBICS?

Viele unserer angebotenen Kundenprodukte für den EBICS-Zahlungsverkehr werden auotmatisch mit den nötigen Updates versorgt. Im Moment können wir Ihnen leider noch keinen genauen Termin nennen. Alle Hersteller arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Sobald wir zuverlässige Informationen zu Zeitpunkt und Umsetzung haben, informieren wir Sie hier. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht jede Software die Möglichkeiten der Empfängerüberprüfung erhält:

VR-NetWorld Software: Für diese Software wird es kein Update für die Einbindung der Empfängerüberpüfung geben. Damit ist diese Software ab Oktober 2025 nicht mehr nutzbar. Kunden mit bestehendem Lizenzvertrag erhalten von uns weitere Informationen per eMail oder Post. Wir bieten Ihnen dabei die Möglichkeit auf die neue Zahlungsverkehrssoftware BankingManager oder auf unser Onlinebanking (Browser und App) umzustellen.

Profi cash: Das Update wird zentral zur Verfügung gestellt. Über den konkreten Termin informieren wir an dieser Stelle so früh wie möglich.

Weiterführende Informationen