Förderprogramme

für Kirchengemeinden und Kindergärten

Für 30 Kirchengemeinden und Kindergärten war schon Bescherung. Im Neustädter Bürgerhaus erschienen die Überbringer der "Geschenke" aber nicht mit Mitra, Mantel und Rauschebart, sondern mit Anzug und Krawatte. 

 

Das wird ein Fest: Wenige Tage vor dem Heiligen Abend überraschte die Raiffeisenbank Neustadt die Kirchengemeinden und Kindergärten der Region mit einer guten Nachricht. Die kirchlichen Vereinigungen aus Asbach, Neustadt, Windhagen, Straßenhaus, Anhausen, St. Katharinen und Vettelschoß können ab sofort mit Geld von der Bank rechnen - Fördermittel, welche nicht einmalig ausgezahlt werden, sondern jedes Jahr neu. 

 

Heißt: Wer jetzt noch einen Antrag für 2006 stellt, bekommt seine Summe fürs zu Ende gehende Jahr und 2007. Insgesamt 15 000 Euro sind jährlich im Fördertopf, der auf die rund 30 angeschriebenen Kirchengemeinden und kirchlichen Kindergärten im Geschäftsfeld der Bank aufgeteilt wird. Rund 40 Zuhörer lauschten im Neustädter Bürgerhaus gespannt, wie das System funktioniert. 

 

Möglich macht das neue Förderprogramm der Bank, die ihren Hauptsitz in Neustadt hat, eine Gesetzesänderung aus Berlin. "Mit dem neuen Lotteriegesetz steht uns aus dem Gewinnsparen ein um 150 Prozent höherer Betrag zur Verfügung als in der Vergangenheit", sagte Konrad Breul, Vorstand der Raiffeisenbank Neustadt. Insgesamt 80 000 Euro stehen der Neustädter Bank in diesem Jahr zur Verfügung, die nicht nur an Kirchengemeinden und Kindergärten aufgeteilt werden, sondern auch an Schulen und Vereine.

15 000 Euro können Konrad Breul (hintere Reihe, Mitte) und Stefan Feldens (hinten, links) an rund 30 Kirchengemeinden und Kindergärten aus der Region an Förderung auszahlen - und das auch noch in diesem Jahr. Helmut Wolff vom Windhagener Kirchenchor St. Cäcilia präsentierte den Betrag, den es zu verteilen gilt.

"Bisher haben wir die Spendenwünsche immer nur situativ bearbeitet, wir konnten also nur die Anträge erfüllen, die uns zugetragen wurden", erklärte Stefan Feldens, Marktbereichsleiter der Bank. "Jetzt funktioniert das System nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip", sagte Feldens. Ein weiterer Vorteil: Die Förderung fließt nicht einmalig, sondern in jedem Jahr neu. "Das schafft ihnen eine große Planungssicherheit." Zusätzlich zum zugesprochenen Betrag fördert die Raiffeisenbank "besondere Vorhaben - wie Jubiläen".

 

Die Kriterien, die die Bank zur Förderung anlegt, sind für die Kirchengemeinden und Kindergärten keine hohe Hürde: "Wir unterstützen die Jugendarbeit- und die Seniorenarbeit sowie Aktivitäten, die der Allgemeinheit zugutekommen und einen klaren regionalen Bezug haben", ergänzte Breul. Die Höhe des Förderbetrags hängt von drei Parametern ab, wie Feldens erklärte: „Die Anzahl der Gemeindemitglieder oder der Kindergartengruppen, der Umfang der Jugend- oder Seniorenarbeit sowie die "Marktposition der Bank in der jeweiligen Teilregion und die Anzahl der Kunden dort".

 

Das neue Lotteriegesetz und den damit verbundenen größeren Topf verbinden die Genossenschaftsbanker mit der Hoffnung, durch die jährlich festen Gelder "ein positives Image in den Vereinen zu erlangen", meinte Breul. Die Gemeinden könnten in ihren Pfarrnachrichten über das neue Förderkonzept berichten. Die Frage nach dem Verwendungszweck stellt die Bank nicht. "Mit Kontrollen und Belegen zu arbeiten, macht uns keine Freude", erklärte Breul. Das Geld dürfe aber nicht für das "Stopfen von Haushaltslöchern" ausgegeben werden.

Die Förderideen der Neustädter Bank würden von anderen Geldinstituten, die ebenfalls durch die Gesetzesänderung mehr Geld zur Verfügung haben, mit Interesse beobachtet. "Wir sind Vorreiter mit unserem Konzept", sagte Breul. "Andere Banken gründen mit dem Geld eine Stiftung, wir haben uns die möglichst breite Streuung überlegt.“

 

Ein Vertreter des Kirchenchors Neustadt äußerte die Befürchtung, dass Chöre wegen ihrer Altersstruktur nicht bedacht werden können, da sich die Bank vor allem die Förderung der Jugendarbeit auf die Fahne geschrieben habe. Feldens beruhigte: "Die Jugendarbeit ist ja nur ein Kriterium. Außerdem hat der Chor 2007 seinen 100. Geburtstag. Da ist sogar noch eine Sonderförderung möglich."

 

Quelle: Rhein-Zeitung vom 16.12.2006

Raiffeisenbank Neustadt eG
BLZ: 57069238

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